Leitbild

Qualität

aus Verantwortung

Alle Welt spricht von Qualitätskontrolle, Iso-Zertifizierung, Qualitätsmanagement etc..

Wir wollen Qualität nicht nur kontrollieren, zertifizieren oder managen,
Wir wollen Qualität produzieren und zwar von Anfang an.

Aus diesem Grund:

  • nehmen wir uns viel Zeit für Befundung und Planung.
  • verwenden wir nur hochwertigste und erprobte Materialien.
  • betreiben alle unsere Mitarbeiter intensive Fort -und Weiterbildung
  • wird die Ausstattung der Praxis auf dem technisch neuesten Stand gehalten.
  • arbeiten alle unsere Zahnärzte mit Lupenbrillen oder mit Mikroskop.
  • werden alle technischen Arbeiten unter dem Mikroskop hergestellt.
  • sind unsere Zahnärzte auf unterschiedlichen Gebieten spezialisiert , da es heute für den Einzelnen nicht mehr möglich ist, alle Gebiete der Zahnheilkunde auf höchstem Niveau zu beherrschen
  • Wollen wir Sie zur perfekten Mitarbeit motivieren!

Aufgrund des von uns erreichten Qualitätsniveaus können wir seit dem Jahre 2002 auf unsere Arbeiten eine weit über den gesetzlichen Vorgaben liegenden Garantie von 5 Jahren anbieten. Die genauen Voraussetzungen können Sie unseren Garantiebedingungen entnehmen.

Service

aus Überzeugung

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und jedes Mitglied dieser Praxis betrachtet sich als Dienstleister an unseren Patienten. Darum ist, wie unser Slogan schon aussagt, neben der Qualität der besondere Service unserer Praxis ein wichtiges Anliegen.

Im einzelnen erreichen wir das durch:

  • die Vermeidung von Wartezeiten
  • ausgedehnte Sprechzeiten von 07.00 – 20.00 täglich durchgehend
  • einen „rund um die Uhr“ Notdienst für unsere Patienten an 7 Tagen der Woche
  • Fahrservice für unsere älteren Patienten
  • Unterstützung in Versicherungsangelegenheiten
  • Informationsveranstaltungen für unsere Patienten zu aktuellen Themen wie Implantaten oder Parodontitis
  • spezielle Praxisinformationen
  • Terminerinnerungen einen Tag vorher
  • ein bedarfsorientiertes Recallsystem, das eine Patientenbetreuung nach individuellen Bedürfnissen erlaubt
  • unser Garantieprogramm

Für weitere Vorschläge von Ihnen haben wir immer ein offenes Ohr.

Geschäftsprinzipien

Grundsätze

unseres Handelns

1 Wir sind ein gewinnorientiertes Unternehmen, in dem jeder gewinnen muss, der Patient und die Praxis. Nur was gut ist für unsere Patienten, ist auch gut für unsere Praxis. Wir werden niemals die Qualität unserer Leistungen oder Materialien reduzieren um sie billiger verkaufen zu können. Genauso wie wir unsere Familien behandeln, behandeln wir auch unsere Patienten.

2 Qualität hat ihren Preis und wir nennen unseren Patienten diesen Preis. Unsere Kalkulationen sind fair und stehen in einem vernünftigen Verhältnis zu unseren Investitionen und zu unseren Leistungen. Wir nehmen uns viel Zeit um unsere Patienten aufzuklären und Ihnen die empfohlene Behandlung transparent und für den Laien verständlich zu machen. Danach entscheidet der Patient, ob er die Leistung will oder nicht.

3 Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und jeder Mitarbeiter ist bereit, Ihnen die Zeit in unserer Praxis so angenehm wie möglich zu gestalten. Unsere Mitarbeiter sind intelligent, hoch motiviert und überdurchschnittlich gut geschult. Sie sind alle mit unserem Behandlungskonzept vertraut und immer freundlich und hilfsbereit.

4 Unsere Behandlungsplanungen entsprechen grundsätzlich dem Kenntnisstand der modernen Zahnheilkunde. Neue Erkenntnisse und Entwicklungen kommen Ihnen hierbei zu Gute und werden berücksichtigt. Wir achten darauf, dass der Patient im Regelfall eine Erstattung unserer Rechnung von seiner Versicherung bekommt. Um diesen hohen Aktualitätsgrad zu gewährleisten, spezialisieren sich unsere Zahnärzte auf bestimmten Gebieten der Zahnheilkunde.

5 Auf Grund des von uns erreichten Qualitätsniveaus bieten wir ab dem Jahre 2002 auf unsere Arbeiten eine weit über den gesetzlichen Vorgaben liegende Garantie von 5 Jahren. Dies gillt auch für Arbeiten die wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht haben. Die genauen Voraussetzungen können sie unseren Garantiebedingungen entnehmen.

6 Um ihnen eine maximale Kostensicherheit zu bieten, erhalten sie vor jeder grösseren Behandlung einen bindenden, schriftlichen Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge werden nicht überschritten. Sollten sich kostenrelevante, nicht vorhersehbare Änderungen der Behandlung ergeben, werden wir sie auch während der Behandlung darüber informieren.

7 Wir erwarten die Bezahlung unserer Leistungen nach Erhalt der Rechnung. Um ihnen die Vorfinanzierung bis zur Erstattung durch entsprechende Versicherungen zu ersparen, räumen wir ihnen ein Zahlungsziel von vier Wochen ein. In dieser Zeit sollte jede Versicherung in der Lage sein eine vertragsgemässe Erstattung vorzunehmen.

Die Bezahlung unserer Rechnungen darf nicht vom Erstattungsverhalten einer Versicherung abhängig gemacht werden. Wo immer sie Probleme mit ihrer Versicherung haben unterstützen wir sie kostenlos.

8 Gesetzlich versicherte Patienten sind an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Dieser Leistungsbeschrieb ist z.T. seit über 30 Jahren nicht aktualisiert worden. Freiwillig gesetzlich versicherte Patienten können die Möglichkeit der Kostenerstattung wählen, pflichtversicherte Patienten haben, soweit sie eine vom gesetzlichen Leistungskatalog abweichende Behandlungsmethode ausdrücklich wünschen, die Möglichkeit eine solche auf eigene Kosten entsprechend ihrem Wunsch zu wählen. Wir informieren ausführlich, Sie entscheiden.

9 Unsere Patienten durchlaufen verschieden Phasen der Behandlung:
a) die Untersuchungs- und Planungsphase
b) die Hygienephase
c) die Vorbehandlungsphase
d) die Endbehandlung
e) das Recall

Die Phasen a-d sind die Phasen aktiver Behandlung, in der e-Phase wird das zusammen mit dem Patienten erreichte Ergebnis kontrolliert und gepflegt.Nur so wird die Dauerhaftigkeit unserer Massnahmen gewährleistet werden.

10 Ihr Lächeln ist uns wichtig !

Garantiebedingungen

unsere

Garantiezusage

Seit dem Jahre 2002 geben wir auf definitive Füllungen und alle prothetischen Arbeiten, die in unserer Praxis angefertigt wurden, eine Garantie von 5 Jahren.

Die Garantieleistung beinhaltet eine kostenlose, sachgemäße Reparatur oder eine Neuanfertigung der beschädigten Teile, sowohl im zahnärztlichen wie auch im zahntechnischen Bereich.

Die Garantiezusage gilt für alle Privatleistungen und alle Eigenleistungen in Verbindung mit Leistungen der ges. Krankenkassen. Für Leistungen der ges. Krankenkassen beschränkt sich die Garantieleistung auf den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von zwei Jahren.

Voraussetzung für den Erhalt dieser Garantiezusage ist die Teilnahme am Recallprogramm unserer Praxis und eine sorgfältige Pflege und Handhabung entsprechend der Angaben unserer Praxis. Die Intervalle des Recalls werden von der jeweiligen DH oder ZMF festgelegt.

Bei Total – oder Kombiprothesen ist eine jährliche Remontage Voraussetzung für diese Garantie. Verschleißteile sind in dieser Garantie nicht enthalten.

Schäden, die auf Grund eines Verschuldens Dritter oder durch Unfälle entstanden sind, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

Die Garantie entfällt, wenn der Schaden nicht sofort beanstandet wird und durch die Verzögerung weiterer Schaden entstanden ist.